Juli 2001

1. Sicherheitsbericht der Bundesregierung

2. Verschärfung des Waffenrechts
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 11.07.01 haben Innenminister Schily und Justizministerin Däubler-Gmelin den ersten Sicherheitsbericht der Bundesregierung vorgestellt. Mit diesem Bericht soll ein umfassendes Bild der Kriminalitätslage erstellt werden, das über die bisherigen amtlichen Daten hinausgeht bzw. diese ergänzt. Grund genug für die Gewerkschaft der Polizei, sich mit diesem Thema auseinander zusetzen. Darüber hinaus gilt es sich mit dem Kabinettsentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Waffenrechts zu beschäftigen, denn beide Angelegenheiten werden unmittelbar auf die polizeiliche Arbeit aber auch auf die zukünftige (Personal-)Entwicklung der Polizei Einfluss nehmen.

     1. Sicherheitsbericht der Bundesregierung

Zunächst ist aus gewerkschaftlicher Sicht festzustellen, dass im Zusammenhang mit dem Sicherheitsbericht der Bundesregierung eine langjährige Forderung der GdP aufgenommen wird: Die Betrachtung und Beachtung des so genannten Dunkelfeldes. Dies in der Hoffnung, dass politisch hieraus die Konsequenzen gezogen werden.

Ein weiterer, stets von der GdP geforderter Aspekt findet ebenfalls Eingang in den Bericht: Aussagen über die Zusammenhänge zwischen ermittelten Straftaten einerseits und der justiziellen Bearbeitung. So konnte auch ein oftmals aus Sicht der Polizei geäußerter Verdacht, dass immer mehr durch die Polizei ermittelte Delikte durch die Justiz eingestellt werden, erhärtet werden.

Insgesamt ist festzuhalten, dass insbesondere vor der Darstellung der Kinder- und Jugenddelinquenz, die im Bericht geforderte „möglichst zeitnahe Reaktion der Polizei und Justiz“ kaum mit den derzeitigen Ressourcen zu leisten ist. Sicherheit zum Nulltarif ist eben keine Dauerlösung. Der GdP-Bundesvorsitzende Freiberg fordert daher: „Der Analyse müssen nun Taten folgen“.
 

2. Verschärfung des Waffenrechts

Auch die Umsetzung des neuen Waffenrechts wird in den betroffenen Behörden für gehörige Mehrarbeit sorgen. Gleichwohl findet die Einführung des so genannten „kleinen Waffenscheins“ für Gas- und Alarmwaffen sowie die Erhöhung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern unsere Zustimmung, um die Inflation von Gas- und Alarmwaffen (rund 15 Millionen in der BRD!) sowie Waffen in den Händen von Straf- und Gewalttätern zu verhindern. Seit Jahren halten wir es für unvertretbar, dass für den Erwerb von Gaswaffen lediglich die Altersgrenze von 18 Jahren gibt, während andererseits diese Waffen einen Anteil von über 60 Prozent bei den Tatmitteln bei Raubdelikten ausmachen. Zukünftig gibt es endlich Einschreitmöglichkeiten der Kolleginnen und Kollegen, denn obwohl Gas- und Schreckschusswaffen frei sind vom Erfordernis einer Waffenbesitzkarte, unterfallen sie der Waffenscheinpflicht, wobei der Waffenschein die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung voraussetzt.

Somit sind die Voraussetzungen in waffenrechtlicher Sicht geschaffen, die Bürgerinnen und Bürger im HSK wie auch in der ganzen Bundesrepublik vor einer Inflation von Gaswaffen und anderen waffenähnlichen Gegenständen (z. B. auch durch den Wegfall des „Taschenmesserprivilegs“) zukünftig besser zu schützen.
 
Weiter gehende Informationen, Hintergrundwissen sowie Gesetzestexte etc. gibt es bei der GdP-Kreisgruppe HSK.
 
Ralf Bittner
(Kreisgruppenvorsitzender der GdP im HSK)